Marktordnung Flohmärkte Steinbreche Refrath
Veranstalter: Hahn & Röttgen GbR

  • Gegenstand des Marktes ist der An-und Verkauf von gebrauchten Gegenständen. Neuware und gewerbliche Händler sind nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Der Verkauf von Lebensmitteln, Speisen oder Getränken ist nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Für die Einhaltung von Genehmigungen oder Gestattungen ist der Händler selbst verantwortlich.
  • Eintrittspreise, Standpreise und Preise für Serviceleistungen sind in einer separaten Preisliste aufgeführt.
  • Mit der Reservierung bzw. Zuteilung eines Standes schließt der Verkäufer mit dem Veranstalter einen Mietvertrag und erkennt die Marktordnung an.
  • Den Anweisungen des Veranstalters bzw. von ihm beauftragter Personen ist Folge zu leisten.
  • Verboten ist der Handel mit pornografischen Artikeln, Drogen, lebenden Tieren, Waffen, Munition, Gegenständen mit verfassungsfeindlichen Symbolen, Plagiaten sowie Feuerwerk und Pyrotechnik. Weiterhin verboten ist der Handel mit Artikeln, die gegen das Urheberrecht verstoßen oder den Verdacht auf Hehlerware erwecken.
  • Die Händler handeln eigenverantwortlich. Der Veranstalter ist in jeder Hinsicht von zoll-, steuer- und zivilstrafrechtlichen Belangen freizustellen. Jeder gewerbliche Händler muss seinen Stand mit Namen und Anschrift kennzeichnen. Jeder Händler hat auf Anforderung des oder Sachbeschädigungen durch Dritte.
  • Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Standinhabern oder sonstigen Personen aus dieser Veranstaltung, Ihrer Änderung oder Widerruf entstehen. Des weiteren übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigung durch Dritte.
  • Die Händler haften für etwaige Sach- oder Personenschäden, die durch ihn oder seine Helfer verursacht werden.
  • Das Verteilen von Werbung auf dem Gelände oder während der Veranstaltung ist nur vorheriger Zustimmung des Veranstalters erlaubt.
  • Das Abspielen von Musik oder Videos ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. GEMA-Gebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Händlers.
  • Die Besuchergänge, Notausgänge und Rettungswege dürfen unter keinen Umständen vollgestellt oder bebaut werden. Das gilt auch für Ware, Kleiderständer oder Warenpräsentationen.
  • Jeder Händler hat seinen Stand sauber zu verlassen. Für die Reinigung der Standfläche ist der Händler selbst verantwortlich. Müll kann nicht über den Veranstalter entsorgt werden.
  • Witterungsbedingt können Stände im Außenbereich auch kurzfristig durch den Veranstalter storniert werden. In diesem Falle erhält der Händler sein im Voraus bezahltes Standgeld erstattet. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
  • Die Standtiefe beträgt 1,50 m. Die Händler können eigene Kleiderständer, Tische, Stühle usw. mitbringen. Gegen Gebühr können vor Ort Tische und Stühle ausgeliehen werden. Bitte bei der Reservierung mit angeben.
  • Auf dem Gelände stehen an verschiedenen Punkten Strom für die Händler zur Verfügung. Verlängerungskabel sind selbst mitzubringen. Auf eine ordnungsgemäße Verlegung und Anschlüsse der Kabel ist zu achten.
  • Mit Betreten des Geländes erlaubt der Händler und der Besucher, dass Foto- oder Filmaufnahmen der eigenen Person für eine Verwendung durch die Veedelsevent, Hahn & Röttgen GbR für Werbezwecke und in sozialen Medien genutzt werden können.
  • Bei Verstößen gegen die Marktordnung oder den Marktfrieden kann ein Platzverweis oder ein Hausverbot ausgesprochen werden. Entrichtete Standgebühren oder Eintrittsgelder werden nicht erstattet.
  • Das Betreten des Flohmarktgeländes ist nur unter uneingeschränkter Anerkennung der Marktordnung gestattet.
  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Preisliste

  • Besuchereintritt: € 3,- pro Person, unter 12 Jahren ist der Eintritt frei.
  • Standmiete (private Verkäufer): € 15,- pro Meter im Saal, € 12,- pro Meter im Außengelände
  • Strom: € 5,- pro Stand (nicht an allen Ständen verfügbar)
  • Miet-Tisch (1,5mx0,5m): € 3,- pro Stück
  • Miet-Stuhl: € 1,- pro Stück
  • Gewerbliche Verkäufer nach Vereinbarung